Hochwasserschutzanlagen an Flüssen
Rechtliche Grundlagen und Normen
Eine der wesentlichsten Normen hinsichtlich Hochwasserschutzanlagen ist die
DIN 19712 : Flussdeiche. Diese Norm gilt für den Neubau, die Sanierung, die Unterhaltung, die Überwachung und Verteidigung von Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern. Unterhaltungspflichtige von HWS-Anlagen sind gemäß der Norm dazu verpflichtet, für ihre Hochwasserschutzanlagen ein Deich-/Anlagenbuch sowie einen Statusbericht zu erstellen.
In seinem Erlass vom 09.01.2018 gibt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) den Bezirksregierungen des Landes NRW als zuständige Aufsichtsbehörden auf, bei den Unterhaltungspflichtigen von Hochwasserschutzanlagen einen Statusbericht gemäß §81 Absatz 2 LWG fristgerecht einzufordern.
Darüber hinaus sind Unterhaltungspflichtige von HWS-Anlagen gemäß § 81 Absatz 1 LWG in der Pflicht, regelmäßig ihre HWS-Anlagen auf Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen sowie festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen.
Überwachung und Zustandsbewertung
Das Deich-/Anlagenbuch erhebt wesentliche Informationen zum Zustand der Hochwasserschutzanlage. So gibt es unter anderem Auskunft zu hydrologischen Grundlagen, zum Aufbau und Standsicherheit, zum Betrieb sowie Unterhaltung und Deichverteidigung. Eine Überwachung der Anlage kann dadurch ebenso gewährleistet werden. Entsprechend der DIN 19712 gliedert sich der Statusbericht für HWS-Anlagen in zwei Teile:
Statusbericht Teil A beschreibt den geschützten Polderraum und die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen. Er umfasst alle sicherheitsrelevanten Informationen aus dem Anlagenbuch, die zur Beurteilung der Hochwasserschutzanlagen erforderlich sind.
Statusbericht Teil B dokumentiert den aktuellen Zustand der Hochwasserschutzanlage. Zudem werden Überwachungstätigkeiten turnusmäßig aktualisiert.
Unsere Leistungen
Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines Anlagen-/Deichbuches bzw. eines Statusberichts für Ihre Hochwasserschutzanlage. Wir kennen die Anforderungen der Aufsichtsbehörden und blicken in diesem Bereich auf langjährige Erfahrung in zahlreichen Projekten zurück. Mit unserer Expertise stehen wir Ihnen in Aufbau und Betrieb von Hochwasserschutzanlagen projektbegleitend zur Seite. Dabei richten wir uns nach den Vorgaben der Arbeitshilfe NRW zum Statusbericht des MUNLV, nach den Anhalts- und Grenzwerten der DIN 19712 und der zuständigen Bezirksregierung. Unsere Leistungen umfassen:
- Begehung der Hochwasserschutzanlage
- Sichten der Unterlagen aus Planung, Bau und Betrieb
- Beratung zum Umgang mit fehlenden Unterlagen
- Erstellen von Übersichtsplänen zu kritischen Stellen, Zuwegungen etc.
- Ergänzung der Bestandsdokumentation mit aktuellen Drohnenaufnahmen
- Erstellung von Standsicherheitsnachweisen
Gerne stehen wir Ihnen auch bei weiterführenden Themen wie Hochwasseralarm- und -einsatzplänen oder Sanierungsbedarf beratend zur Seite.
Unsere Vorstellung eines schönen Gewässer ist doch... hier möchte ich mein Haus bauen.