Asbest in Putzen, Spach­tel­mas­sen und Flie­sen­kle­bern

Einblick
Asbest in Putzen, Spach­tel­mas­sen und Flie­sen­kle­bern
von jens lammerschmidt Senior Projektmanager
„Asbest“ – immer noch ein aktuelles Thema

Seit knapp 30 Jahren ist die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Der Grund: Mediziner stufen Asbest­fa­sern offiziell als krebs­er­re­gend ein. Dennoch wurde die ehemalige „Wunderfaser“ viele Jahrzehnte lang in großen Mengen verbaut. In der Folge begegnen uns die langlebigen Asbest­pro­dukte in vielen Gebäuden noch heute. Bei Abbruch- oder Sanie­rungs­ar­bei­ten müssen besondere Arbeits- und Umge­bungs­schutz­maß­nah­men bei Arbeiten an Asbest­pro­duk­ten berück­sich­tigt werden. Ausgebaute asbest­hal­ti­gen Materialien müssen fachgerecht entsorgt werden.

Der Gesetzgeber hat die Gefahren beim Umgang mit Asbest erkannt und in mehreren Verord­nun­gen geregelt. Seit dem Jahr 2015 stehen neben den hinlänglich bekannten Asbest­pro­duk­ten, wie z.B. Asbest­ze­ment­plat­ten, Asbest­schnüre, -gewebe oder leichte asbest­hal­tige Platten auch bauche­mi­sche Produkte im Fokus. Im Gegensatz zu den vorge­nann­ten „klassischen“ Asbest­pro­duk­ten weisen die bauche­mi­schen Produkte oft geringe Asbest­ge­halte auf und können inhomogen mit Asbest­fa­sern belastet sein. Allerdings haben neue Messungen und Analy­se­me­tho­den gezeigt, dass auch von solchen Materialien Gesund­heits­ge­fah­ren ausgehen können.

Mio t
geschätzter restlicher Asbestzement im Bestand in Deutschland
Produkte mit Asbest vor Asbestverbot
seit
Asbestverbot in Deutschland

Unter den bauchemischen Produkten werden insbesondere asbesthaltige Spachtelmassen, Putze und Fliesenkleber gefasst, die in vielen Gebäuden zu erwarten sind, die vor 1995 erbaut wurden. Weil diese Asbestprodukte meist in geringen Schichtstärken aufgebracht und durch eine andere Oberfläche überdeckt sind, weist der gesamte Querschnitt der Oberfläche oft Asbestkonzentrationen von unter 0,1 % auf. Werden diese Bauteile jedoch instandgesetzt, umgebaut oder abgebrochen, so können erhebliche Asbestfaseremissionen entstehen, wie z.B. beim Schleifen gespachtelter Gipskartonwände oder beim Abschlagen von Fliesen. Gesundheitsgefährdungen von Handwerkern und Dritten, Kontaminationen von Gebäuden und/oder deren Umfeld sowie Abfallverunreinigungen mit Asbestfasern sind damit nicht auszuschließen.

Nur mit einem auf den Einzelfall zuge­schnit­te­nen Unter­su­chungs­kon­zept lassen sich Asbest­vor­kom­men in Putzen, Spach­tel­mas­sen und Flie­sen­kle­bern erkennen. Bei Asbestuntersuchungen sind die Vorgaben der VDI-Richtlinie 6202 zu beachten.
jens lammerschmidt, Senior Projektmanager

Bauherren, die eine Sanierung oder den Rückbau eines Gebäudes planen, sollten immer einen Fachgutachter zu Rate ziehen. Denn als heutiger Besitzer einer Immobilie ist es schwer herauszufinden, wo Asbest verbaut sein könnte. Doch nur wer über Asbest Bescheid weiß, kann sich vor diesem nach wie vor gefährlichen Werkstoff schützen. Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und einen Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 besitzen.

Jens Lammerschmidt Jens Lammerschmidt
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Fact Sheet
Asbestvorkommen in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern - das sollten Sie beachten!
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